Allgemeine Geschäftsbedingungen der TimeLEAN Gmbh
 
Allgemeine Hinweise

Die TimeLEAN GmbH, Hansering 20, D-06108 Halle (Saale), registriert unter HRB 26607 beim Amtsgericht Stendal (im Folgenden kurz „TimeLEAN“) entwickelt, vertreibt und verwaltet Software im Bereich des Projektmanagements/ Leanmanagaments/ Projektsteuerung.

Diese Allgemeine Geschäftsbedingung (nachfolgend kurz „AGB“) regeln die Rechte und Pflichten zwischen TimeLEAN und Kunden von TimeLEAN, soweit diese Unternehmer im Sinne von § 14 Abs. 1 BGB sind.

2. Geltungsbereich, Änderungsmöglichkeit

2.1 Diese AGB regeln die Geschäftsbeziehung zwischen TimeLEAN und Kunden von TimeLEAN, sei es auf entgeltlicher oder unentgeltlicher Basis (wie etwa im Rahmen von Testphasen). TimeLEAN erbringt seine Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB.

2.2 Sollte der Kunde selbst über AGB verfügen, bestätigt der Kunde durch Inanspruchnahme der Leistungen von TimeLEAN, dass auf die Vertragsbeziehung zwischen TimeLEAN und dem Kunden nur die AGB von TimeLEAN zur Anwendung kommen. AGB des Kunden kommen nur dann zur Anwendung, wenn TimeLEAN dies ausdrücklich schriftlich bestätigt. Der Geltung der AGB des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.

2.3 TimeLEAN ist jederzeit berechtigt, diese AGB einseitig zu ändern. Die Änderung wird dem Kunden mindestens zwei Monate vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt. Der Kunde ist berechtigt, der Änderung innerhalb von vier Wochen nach Zugang der E-Mail schriftlich zu widersprechen. Die Änderung gilt als anerkannt und verbindlich, wenn der Kunde der Änderung zugestimmt oder ihr nicht innerhalb der Vier-Wochenfrist widersprochen hat. TimeLEAN weist in der Benachrichtigungs-E-Mail gesondert auf diese Rechtsfolgen und die Möglichkeit des Widerspruchs hin. Im Falle eines Widerspruchs ist TimeLEAN berechtigt, die mit dem Kunden unter Geltung der alten AGB abgeschlossenen Verträge unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist aus wichtigem Grund zu kündigen. Sofern TimeLEAN im Falle eines Widerspruchs einen oder mehrere solcher Verträge nicht kündigt, gelten für diesen bzw. diese die alten AGB weiter.

3. Zustandekommen des Vertrags; Form von Erklärungen

3.1 TimeLEAN kann dem Kunden den Abschluss eines dreißigtägigen Testvertrages ermöglichen, ist aber nicht dazu verpflichtet. Dieser Testvertrag kommt nach Registrierung des Kunden durch Anklicken einer entsprechenden Schaltfläche auf der Webseite zustande. 3.2 Verträge, die keine Testverträge sind im Sinne von 3.1., sind ausschließlich schriftlich zu schließen.

3.3 Die Kündigung eines Vertrages hat ebenfalls schriftlich zu erfolgen.

3.4 Der Kunde akzeptiert, dass TimeLEAN dem Kunden rechtlich bedeutsame Erklärungen mit Ausnahme des Vertragsschlusses und der Kündigung auch per E-Mail oder anderen elektronischen Medien zusenden kann (dies gilt insbesondere auch für Rechnungen).

3.5 Soweit in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen die Schriftform vorgeschrieben ist, bedeutet dies, dass die Erklärung der anderen Partei in Papierform mit Originalunterschrift oder elektronisch mit qualifizierter elektronischer Signatur zugehen muss.

4. Inhalt des Vertrags

4.1. Soweit nicht im Vertrag anders angegeben, stellt TimeLEAN dem Kunden ein aus einem oder mehreren Modulen bestehendes System zur Projektsteuerung und -durchführung als Software-as- a-Service („SaaS“) in der jeweils aktuellen Version zur Nutzung über das Internet, sowie die Möglichkeit zur Speicherung von Daten zur Verfügung (nachfolgend kurz „Software“).

4.2 Darüber hinausgehende Leistungen, beispielsweise die Anpassung der Software an die individuellen Anforderungen des Kunden, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und sind im Rahmen eines Testvertrages nicht möglich.

4.3 TimeLEAN behält sich vor, die Software sowie sämtliche Spezifikationen der Software jederzeit weiterzuentwickeln und zu ändern (zB durch Verwendung neuerer oder anderer Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards). Der Kunde profitiert dementsprechend von einer laufenden Weiterentwicklung der Software und anerkennt im Gegenzug, dass temporär Wartungszeiten im Zuge von Updates und Upgrades auftreten können. Bei wesentlichen Leistungsänderungen wird TimeLEAN den Kunden vorab informieren. Entstehen dem Kunden durch die Leistungsänderungen unzumutbare Nachteile, ist der Kunde binnen 14 Tagen ab Erhalt der Mitteilung über die Leistungsänderungen berechtigt, den Vertrag außerordentlich zum Termin der Vornahme der Änderungen zu kündigen.

4.4 Die Endgeräte des Kunden, deren ordnungsgemäße Funktion und die Internetverbindung sind nicht Leistungsgegenstand von TimeLEAN.

5. Testvertrag

5.1. Der Kunde hat, soweit TimeLEAN auf ihrer Webseite diese Möglichkeit einräumt, die Möglichkeit, die Software nach Registrierung für einen Zeitraum von 30 Tagen kostenlos zu nutzen (Testvertrag). Schließt der Kunde keinen weitergehenden Vertrag mit TimeLEAN ab, wird sein Benutzerkonto nach Ablauf der 30 Tage gesperrt und nach Ablauf von weiteren 30 Tagen gelöscht.

5.2. Die Nutzung der Software in der Testphase darf ausschließlich Testzwecken dienen. Jeglicher darüber hinausgehender Einsatz ist nur bei einem abgeschlossenen befristeten oder unbefristeten Vertrag erlaubt.

6. Pflichten des Kunden

6.1 Der Kunde verpflichtet sich, die Software nur im Einklang mit diesen AGB und den Individualvereinbarungen zu verwenden und dafür zu sorgen, dass sich auch alle seine Nutzer (Mitarbeiter oder sonstige ihm zurechenbare Dritte) an die einschlägigen Regelungen halten. Der Kunde haftet TimeLEAN für sämtliche Schäden aufgrund der Verletzung der den Kunden bzw dessen Nutzer treffenden Pflichten, insbesondere im Fall der rechtswidrigen Verwendung der Software.

6.2 Der Kunde wird die Software nur bestimmungsgemäß einsetzen und nicht missbräuchlich, insbesondere nicht zur Speicherung oder Verbreitung gesetzeswidriger Inhalte verwenden. Der Kunde verpflichtet sich weiters, keine technischen Einrichtungen, Softwaresysteme oder sonstige Daten zu verwenden, die zu einer Beeinträchtigung der Software oder der Systeme von TimeLEAN führen könnten.

6.3 Dem Kunden ist es nicht gestattet, eigenständig Änderungen an der Software vorzunehmen oder durch Dritte vornehmen zu lassen.

6.4 Der Kunde hat die für die Nutzung der Software notwendige IT-Infrastruktur auf eigene Kosten und Gefahr zu unterhalten.

6.5 Der Kunde hat geeignete technische Maßnahmen zur Sicherung seines Systems zu setzen und regelmäßig Backups seiner Daten durchzuführen.

6.6 Der Kunde ist verpflichtet, die Software durch geeignete Maßnahmen vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte zu sichern, insbesondere die Zugangsdaten zu sichern und Dritten nicht zugänglich zu machen. Der Kunde ist im Falle einer gestatteten Nutzung durch Arbeitnehmer oder Auftragnehmer des Kunden dafür verantwortlich, dass diese ebenfalls die Software vor dem Zugriff Dritter sichern und weder verändern noch unerlaubt Dritten zugänglich machen.

6.7 TimeLEAN kann den Zugang des Kunden zur Software bei Verstoß gegen diese AGB oder eventuelle Individualvereinbarungen, insbesondere bei Zahlungsverzug des Kunden, sperren. Dadurch wird die Verpflichtung des Kunden, das vertragsgemäße Nutzungsentgelt weiterhin zu entrichten, nicht berührt. Zudem hat der Kunde die TimeLEAN im Zusammenhang mit einer solchen Sperre anfallenden Kosten zu ersetzen.

7. Nutzungsrechte

7.1 Alle Rechte an der Software stehen TimeLEAN zu. Dem Kunden wird lediglich das nicht- ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht eingeräumt, die Software im vereinbarten Umfang während der Vertragsdauer zu benutzen. Insbesondere darf der Kunde die Software nur soweit vervielfältigen, bearbeiten oder dekompilieren, als dies gesetzlich zulässig ist. Eine Dekompilierung ist nur dann gestattet, wenn die hierzu notwendigen Informationen von TimeLEAN zugänglich gemacht werden.

7.2. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software und die Zugangsdaten ohne Zustimmung von TimeLEAN Dritten zu überlassen. Insbesondere ist es ihm nicht gestattet, die Software zu veräußern, zu verleihen, zu vermieten oder in sonstiger Weise unterzulizensieren oder die Software öffentlich wiederzugeben oder zugänglich zu machen.

7.3. Sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wird, werden dem Kunden keine weitergehenden Rechte an der Software übertragen. Insbesondere erwirbt der Kunde keine wie auch immer gearteten Rechte an der Software, insbesondere keine Urheber-, Marken-, Patent- oder sonstigen Immaterialgüterrechte.

7.4. Für dem Kunden von TimeLEAN überlassene Softwareprodukte Dritter gelten vorrangig vor den Regelungen die jeweiligen Lizenzbestimmungen des Herstellers dieser Softwareprodukte.

7.5. Punkt 7.1 und 7.2 gelten sinngemäß für alle dem Kunden von TimeLEAN überlassenen Unterlagen, insbesondere die Dokumentationen zu der Software.

7.7 Der Kunde wird es TimeLEAN auf dessen Verlangen hin ermöglichen, den ordnungsgemäßen Einsatz der Software zu überprüfen, insbesondere daraufhin, ob der Kunde das Programm qualitativ und quantitativ im Rahmen der von ihm erworbenen Lizenzen nutzt. Hierzu wird der Kunde TimeLEAN Auskunft erteilen, Einsicht in relevante Dokumente und Unterlagen gewähren sowie eine Überprüfung der eingesetzten Hardware- und Softwareumgebung durch TimeLEAN oder eine vom TimeLEAN benannte und für den Kunden akzeptable Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ermöglichen. TimeLEAN darf die Prüfung in den Räumen des Kunden zu dessen regelmäßigen Geschäftszeiten durchführen oder durch zur Verschwiegenheit verpflichtete Dritte durchführen lassen. TimeLEAN wird darauf achten, dass der Geschäftsbetrieb des Kunden durch seine Tätigkeit vor Ort so wenig wie möglich gestört wird. Ergibt die Überprüfung eine Überschreitung der erworbenen Lizenzanzahl um mehr als 5% (fünf Prozent) oder eine anderweitige nicht-vertragsgemäße Nutzung, so trägt der Kunde die Kosten der Überprüfung, ansonsten trägt die Kosten der Verkäufer. Alle sonstigen Rechte bleiben vorbehalten.

7.9. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software in Umgebungen einzusetzen, die eine ausfallsichere (fehlertolerante) Leistung erfordern oder in einer anderen Anwendung, bei der ein Versagen der Software direkt den Tod, Verletzungen, schwere Sachschäden oder Umweltschäden zur Folge haben könnte.

8. Gewährleistung, Haftung und Funktionsstörungen

8.1. TimeLEAN haftet unbeschränkt

  • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
  • für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit,
  • nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie
  • im Umfang einer vom TimeLEAN übernommenen Garantie.

8.2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Software-Mietvertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflicht), ist die Haftung von TimeLEAN der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des hier in Rede stehenden Geschäfts vorhersehbar und typisch ist.

8.3. Die Haftung für Datenverlust ist im Falle leichter Fahrlässigkeit von TimeLEAN auf den Schaden begrenzt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung entstanden wäre.

8.4. Eine weitergehende Haftung von TimeLEAN besteht nicht. Insbesondere besteht keine Haftung des TimeLEANs für anfängliche Mängel, soweit nicht die Voraussetzungen der Abs. 8.1 und 8.2 vorliegen.

TimeLEAN haftet nicht für Schäden, die sich aus Störungen der Internetverbindung ergeben, es sei denn, dass die Störungen ihre Ursache in der Software selbst oder den technischen Anlagen von TimeLEAN und deren Erfüllungsgehilfen haben.

8.5. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe von TimeLEAN.

8.6. Der Kunde wird TimeLEAN über Funktionsstörungen unverzüglich und nach Möglichkeit mit einer nachvollziehbaren Fehlerbeschreibung in Kenntnis setzen, damit eine Behebung möglichst zeitnah durchgeführt werden kann. Der Kunde wird TimeLEAN unentgeltlich bei der Behebung von Funktionsstörungen behilflich sein.

9. Datenschutz

9.1 Als Nutzer der Software ist der Kunde datenschutzrechtlicher Verantwortlicher, TimeLEAN ist lediglich Auftragsverarbeiter. Dazu wird ein gesonderter Auftragsverarbeitervertrag geschlossen; in Ermangelung eines individuell vereinbarten Auftragsverarbeitervertrags gilt der Standard-Auftragsverarbeitervertrag von TimeLEAN.

9.2 Als Verantwortlicher ist der Kunde selbst für die Einhaltung der Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO und des Datenschutzgesetzes – DSG verantwortlich. Soweit der Kunde daher im Rahmen der Nutzung der Software personenbezogene Daten verarbeitet (zB personenbezogene Daten eingibt, verarbeitet, speichert oder an TimeLEAN übermittelt), steht er dafür ein, dass er nach den anwendbaren Datenschutzvorschriften dazu berechtigt ist.

10. Geheimhaltung

10.1 Der Kunde und TimeLEAN sichern sich gegenseitig zu, alle im Zusammenhang mit einem Vertrag und dessen Anbahnung erlangten Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei als solche zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen, soweit diese nicht allgemein bekannt sind, oder dem Empfänger bereits vorher ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bekannt waren, oder dem Empfänger von einem Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung mitgeteilt bzw. überlassen werden, oder vom Empfänger nachweislich unabhängig entwickelt worden sind, oder aufgrund einer rechtskräftigen behördlichen oder richterlichen Entscheidung offen zu legen sind. Diese Pflicht gilt über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus auf unbegrenzte Zeit.

10.2 Die von TimeLEAN zur Vertragserfüllung beigezogenen Subunternehmen gelten nicht als Dritte, soweit sie einer inhaltlich diesem Punkt entsprechenden Geheimhaltungsverpflichtung unterliegen.

11. Dauer und Kündigung

11.1 Die Vertragslaufzeit wird in der jeweiligen Individualvereinbarung mit dem Kunden festgelegt; in Ermangelung einer solchen Festlegung gelten Verträge für unbefristete Dauer abgeschlossen.

11.2 Sowohl TimeLEAN als auch der Kunde können unbefristet geschlossene Verträge zum Ende der jeweiligen Abrechnungsperiode (12 Monate, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde) unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist kündigen. Auch eine Löschung des Accounts durch den Kunden gilt als Kündigung zum Ende der jeweiligen Abrechnungsperiode, wobei die Löschung ebenfalls spätestens einen Monat vor Ende der jeweiligen Abrechnungsperiode erfolgen muss.

11.3 Befristete Verträge können von beiden Vertragsparteien unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung, verlängern sie sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, soweit dies nicht individuell anders vereinbart ist.

11.4 Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

11.5 Eine außerordentliche Kündigung durch TimeLEAN mit sofortiger Wirkung ist insbesondere unter folgenden Voraussetzungen möglich:

11.5.1 Der Kunde macht unvollständige oder unrichtige Angaben oder erbringt geforderte Nachweise nicht.

11.5.2 Der Kunde befindet sich seit mindestens 30 Tagen im Verzug mit der Zahlung des Entgelts.

11.5.3 Es besteht der begründete Verdacht, dass die Software missbräuchlich verwendet wird.

11.6 Der Kunde hat seine Daten rechtzeitig vor Beendigung des Vertrages eigenverantwortlich zu sichern. 30 Tage nach Ablauf der Vertragslaufzeit ist ein Zugriff des Kunden auf seine Daten nicht mehr möglich.

12. Informationspflichten

Der Kunde wird TimeLEAN unverzüglich über Änderungen in seiner Anschrift in Kenntnis setzen. Sollte der Kunde dies unterlassen haben, gelten die Erklärungen von TimeLEAN auch dann als zugestellt, wenn an die zuletzt gültigen Kommunikationsmöglichkeiten zugestellt wurde.

13. Zahlungsbedingungen und sonstige finanziellen Konditionen

13.1 Sämtliche Beträge verstehen sich (sofern nicht anders angegeben) jeweils exklusive der aktuell anwendbaren Umsatzsteuer und sonstiger Abgaben.

13.2 Nutzungsentgelte werden grundsätzlich für die jeweilige Abrechnungsperiode im Voraus verrechnet.

13.3 Der Kunde trägt alle mit der Überweisung verbundenen Bankspesen und sonstigen Aufwendungen.

13.4 Gerät der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug, hat der Kunde Verzugszinsen in der Höhe von 10 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu zahlen. Die für das Einschreiten von Rechtsanwälten sowie von Inkassoinstituten anfallenden notwendigen und zweckentsprechenden Kosten sind vom Kunden zu tragen.

13.5 Zahlungen des Kunden werden zunächst auf Verzugszinsen, sodann auf sonstige fällige Schadensersatzansprüche von TimeLEAN gegen den Kunden und danach auf die älteste Schuld angerechnet.

13.6 TimeLEAN ist berechtigt, die Preise für die Software einseitig anzuheben und wird den Kunden darüber rechtzeitig, zumindest aber 1 Monat im Voraus, informieren. Die Preisänderung wird im Fall eines unbefristeten Vertrags mit Beginn der nächsten Abrechnungsperiode, im Fall eines befristeten Vertrags mit Beginn des nächsten Vertragsjahres wirksam. Im Falle einer Preisanhebung ist der Kunde berechtigt, den Vertrag zum Datum des Wirksamwerdens der Preiserhöhung zu kündigen.

13.7 Eine Aufrechnung durch den Kunden mit Forderungen des Kunden gegen Forderungen von TimeLEAN ist ausgeschlossen, soweit die Forderungen des Kunden nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ebenso ausgeschlossen ist ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden.

14. Sonstige Bestimmungen, Auslandsbezug

14.1 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der gegenständlichen AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine sinngemäße gültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommt.

14.2 Jede Verfügung des Kunden über die aufgrund des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch TimeLEAN. TimeLEAN ist jedoch berechtigt, den Vertrag auch ohne Zustimmung des Kunden ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen.

14.4 TimeLEAN ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen ganz oder teilweise Dritter zu bedienen.

14.5 Auf diesen Vertrag ist ausschließlich das deutsche Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.4.1980 (UN-Kaufrecht) anzuwenden.

14.6. Die Parteien sind sich darüber bewusst, dass die Software Export- und Importbeschränkungen unterliegen kann. Insbesondere können Genehmigungspflichten bestehen bzw. kann die Nutzung der Software oder damit verbundener Technologien im Ausland Beschränkungen unterliegen. Der Kunde wird die anwendbaren Export- und Importkontrollvorschriften der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten von Amerika, sowie alle anderen einschlägigen Vorschriften einhalten. Die Vertragserfüllung des TimeLEANs steht unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen und internationalen Vorschriften des Export- und Importrechts sowie keine sonstigen gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

14.7 Erfüllungsort ist Halle (Saale). Ausschließlicher Gerichtsstand ist Halle (Saale). 309 %

 
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